Geschäftsordnung

Geschäftsordnung
des Systems Warszawski Rower Publiczny Veturilo

Gültig ab dem 18.06.2024

I. Allgemeine Bestimmungen.

1. Diese Geschäftsordnung legt die Bedingungen für die Nutzung des in der Hauptstadt Warschau eingeführten Systems Warszawski Rower Publiczny (im Folgenden: Veturilo), auch Veturilo genannt, fest.
2. Die Geschäftsordnung von Veturilo wird zusammen mit der Datenschutzerklärung des Systems WRP Veturilo auf der Website www.veturilo.waw.pl und in der mobilen Anwendung Veturilo so zur Verfügung gestellt, dass ihr Inhalt gelesen, heruntergeladen, reproduziert und gespeichert werden kann. Dieses Dokument ist im Büro der Nextbike GZM sp. z o.o. mit Sitz in Warschau erhältlich.
3. Kontakt:
Nextbike GZM sp. z o.o. 
ul. Przasnyska 6b
01 – 756 Warszawa
E-Mail: [email protected] 
Tel.: 19 115 (Kosten des Anrufs gemäß den Tarifen der Betreiber).
4. Die Systeme der Nextbike Polska sind kompatibel, d.h. wenn Sie ein Konto in einem der Systeme anlegen, können Sie die Fahrradverleihe in anderen Städten nutzen, es sei denn, die Bestimmungen des jeweiligen Systems sehen etwas anderes vor. Nutzer kompatibler Systeme können dann das Veturilo-System zu den für Nutzer des Nextbike-Systems geltenden Bedingungen nutzen, wie in der Geschäftsordnung beschrieben. Die Kunden des Veturilo-Systems können auch in anderen Städten Fahrräder ausleihen, es sei denn, die Bestimmungen des jeweiligen Systems sehen etwas anderes vor. Die aktuelle Liste der Städte, in denen Sie Nextbike Systeme nutzen können, finden Sie unter https://nextbike.pl/o-nextbike/. Weder reichen die Fahrradsysteme der Nextbike Polska über die Grenzen der EU hinaus, noch erstreckt sich die Verarbeitung der damit verbundenen personenbezogenen Daten über den EWR hinweg.  
5. Das System Veturilo kann auch von Kunden genutzt werden, die ein aktives Konto im Nextbike Polska System haben. In diesem Fall ist die Bedingung für die Nutzung des Veturilo-Systems durch den Kunden: ein aktives Konto im Nextbike Polska System, die Aufrechterhaltung des Mindestkontosaldos gemäß den in der Geschäftsordnung des Nextbike Polska Systems festgelegten Regeln und die Akzeptanz der in dieser Geschäftsordnung festgelegten Bedingungen. Jede Änderung des Status des Kundenkontos im Nextbike Polska System wirkt sich in gleicher Weise auf die Nutzung des Veturilo Systems durch diesen Kunden aus (d.h., dass z.B. die Sperrung eines Kontos im Nextbike Polska System die Sperrung eines Kontos im Veturilo System bedeutet).
6. Die Bedingungen für einen aktiven Status im Nextbike Polska System sind in der jeweiligen Geschäftsordnung des Systems festgelegt.
7. Ein Kunde, der das Veturilo-System zu den in Kapitel I Punkt 5 beschriebenen Bedingungen nutzt, ist nicht verpflichtet, sich vor der Nutzung des Veturilo-Systems anzumelden. Wenn ein Nutzer des Nextbike Polska Systems das Veturilo-System nutzen möchte, sollte er:
7.1. sich über die mobile Anwendung oder die Nextbike Polska System-Website unter Angabe seiner Telefonnummer und der Nextbike-System-PIN in das Nextbike Polska System einloggen,
7.2. die Geschäftsordnung und die Datenschutzrichtlinien des Systems WPR Veturilo akzeptieren.

II. Definitionen.

Wann immer in der Geschäftsordnung die Rede ist von:
1. Veturilo Mobilanwendung – ist als eine mobile Anwendung zu verstehen, die es dem Kunden ermöglicht, das Veturilo System zu nutzen und die auf Geräten mit Android, IOS und EMUI/HarmonyOS Systemen verfügbar ist.
2. Kontosperre – ist dies als eine vorbeugende Maßnahme zu verstehen, die darin besteht, die Nutzung des Veturilo-Systems zu verhindern, die vom Betreiber im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung durch den Kunden in Anspruch genommen werden kann, insbesondere wenn der Verstoß zu Schäden am Eigentum der Stadt Warschau oder des Betreibers führt.
3. O-Lock - ein Mittel zur Sicherung des Fahrrads in Form eines in den Rahmen integrierten „O“-Bügels, ohne den es nicht möglich ist, die Ausleihe zu beenden. Das O-Lock wird auch verwendet, um das Fahrrad zu sichern, wenn der Kunde die Fahrpause-Funktion in Anspruch nimmt. Das O-Lock wird am Hinterrad montiert und bleibt über die Ausleihdauer geöffnet. Das O-Lock ist eine Ausstattung jedes Fahrrads.
4. Werbegutschein – ist damit ein vom Betreiber angebotener Gutschein gemeint, mit dem das Konto des Kunden aufgeladen werden kann. Der Betrag des Gutscheins und sein Verwendungszweck werden vom Betreiber festgelegt und sind nicht erstattungsfähig. Die Mittel aus dem Gutschein werden vorrangig vor den vom Kunden eingezahlten Mitteln verwendet.
5. Veturilo Kundendienst (KD) – ist damit ein vom Betreiber eingerichteter Service gemeint, der es den Kunden von Veturilo ermöglicht, rund um die Uhr mit dem Betreiber in Kontakt zu treten:
5.1. Hotline unter 19 115,
5.2. per E-Mail an [email protected] 
5.3. Mobile Anwendung.
Der Kundendienst ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) rund um die Uhr erreichbar. Nebensaison: Mo-Fr: 10.00-12.00 Uhr.
6. Ausleihdauer – die Dauer vom Moment der Ausleihe (Entriegelung) des Fahrrads bis zum Moment der Rückgabe des Fahrrads. Es wird davon ausgegangen, dass Fahrpausen in der Mietzeit enthalten sind.
7. GPS - ein an jedem Fahrrad angebrachtes Gerät zur Überwachung des Standorts und der Position des Fahrrads.
8. Kunden-ID – ist damit die dem Kunden zugewiesene individuelle Nummer gemeint, die der bei der Anmeldung angegebenen Handynummer und der 6-stelligen PIN-Nummer entspricht. Die Einzelheiten der Anmeldung und der Kunden-ID sind in Kapitel VI beschrieben. Anmeldung.
9. Karte - ist damit eine Kredit- oder Debitkarte gemeint, die von dem jeweiligen Unternehmen ausgegeben wird, dessen Logo auf der Karte abgebildet ist.
10. Kunde – ist darunter eine natürliche Person zu verstehen, ein Mitglied des Veturilo-Systems, das die Geschäftsordnung akzeptiert hat, die Anmeldung im Veturilo-System vorgenommen hat und über den Mindestkontostand verfügt. 
11. Kundenkonto – ist darunter das persönliche Konto des Kunden zu verstehen, das bei der Anmeldung für die Nutzung des Veturilo-Systems sowie für die Abrechnung gemäß den Anlagen 1 und 2 dieser Geschäftsbedingungen erstellt wird. Jede Zahlung, die der Kunde als Erstgebühr oder Aufstockungsbetrag auf das Kundenkonto leistet, ist eine Vorauszahlung für die Gebühren, die gemäß den vorgenannten Anlagen zu den Geschäftsbedingungen berechnet werden.
12. Auflade-Betrag – ist damit die Zahlung für Leihgebühren auf das Konto des Kunden gemeint. Nicht genutzte Auflade-Beträge werden gemäß den Bedingungen dieser Geschäftsordnung zurückerstattet.
13. Mindestkontostand – ist damit das Guthaben auf dem Kundenkonto gemeint, dessen Betrag nicht unter 10 PLN liegen darf. Das Ausleihen von Fahrrädern ist nur möglich, wenn der Kunde ein Mindestguthaben von 10 PLN auf seinem Konto hat. Im Falle der Aktivierung eines Abbuchungsauftrags per Karte sollte der Mindestkontostand nicht unter 0 PLN liegen. 
14. Unerlaubte Fahrt – ist darunter die Nutzung des Fahrrads ohne einen im Kundenkonto registrierten Fahrradverleih zu verstehen.
15. Rückgabebereich – gekennzeichnete Fahrradständer, an denen der Kunde Veturilo-Fahrräder ausleihen und zurückgeben kann. Für die Rückgabe des Veturilo-Fahrrads im Rückgabebereich wird eine zusätzliche Gebühr gemäß Anlage Nr. 1 erhoben. Informationen über den Standort des Rückgabebereichs sind in der mobilen Anwendung und auf der Website verfügbar. Ein Muster eines gekennzeichneten Standplatzes im Rückgabebereich ist als Anlage 3 beigefügt.
16. Betreiber – ist damit die Firma Nextbike GZM sp. z o.o. gemeint, die den Service im Zusammenhang mit dem Betrieb des Veturilo-Systems erbringt, mit Sitz in der ul. Przasnyska 6b, 01 – 756 Warschau, eingetragen in das vom Bezirksgericht für die Hauptstadt Warschau in Warschau, 14. Handelsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters geführte Unternehmerregister unter der KRS-Nr. 0000906627, REGON 389220243, NIP 1133035601.
17. Startgebühr – ist darunter der Betrag der Startgebühr für das Veturilo-System in Höhe von 10 PLN brutto (in Worten: zehn Zloty) zu verstehen, den der Kunde bei der Registrierung bei Veturilo zahlt und der die erste Zahlung für den Aufladungsbetrag darstellt. Die nicht genutzte Erstgebühr kann unter den in der Geschäftsordnung festgelegten Bedingungen zurückerstattet werden.
18. Datenschutzerklärung – ein von der Geschäftsordnung getrenntes Dokument des Betreibers, in dem die Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden durch den Betreiber festgelegt sind. Die Datenschutzerklärung kann unter https://veturilo.waw.pl/privacy-policy/ eingesehen werden.
19. Ermittlungsverfahren – ist darunter eine Reihe von Maßnahmen zu verstehen, die der Betreiber ergreift, um die Umstände und Ereignisse festzustellen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Fahrräder auftreten, insbesondere im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Geschäftsordnung und Vorschriften, Unfällen und Zusammenstößen oder Schäden am Eigentum des Betreibers.
20. Fahrpause - eine Funktion, mit der Sie Ihr Fahrrad abstellen können, ohne es zurückzugeben. Die Fahrpause ist über die mobile Anwendung verfügbar.
21. Geschäftsordnung – sind darunter die vorliegende Geschäftsordnung und die Nutzungsbedingungen des Veturilo Systems zu verstehen, insbesondere der Umfang der Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten von Personen, die die Möglichkeit der Fahrradvermietung im Veturilo System nutzen.
22. Tandem – ist darunter ein Fahrrad zu verstehen, das für die Nutzung durch zwei Personen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 240 kg ausgelegt ist. Er ist mit einem Korb mit einer Tragfähigkeit von 15 kg ausgestattet. Das Fahrrad ist mit einem GPS-Sender ausgestattet.
23. Fahrrad mit elektrischer Unterstützung (auch E-Bike genannt) – ist darunter ein Fahrrad mit Elektromotor zu verstehen, das die Tretbewegung unterstützt, um eine Geschwindigkeit von 25 km/h zu erreichen, und das vom Betreiber im Veturilo-System zur Verfügung gestellt wird. Das Fahrrad ist für die Benutzung durch eine Person bestimmt, die mindestens 13 Jahre alt und zwischen 150 und 195 cm groß ist. Das Fahrrad hat Räder mit 26-Zoll-Felgen, seine Tragfähigkeit beträgt bis zu 120 kg für den Fahrer allein. Er ist mit einem Korb mit einer Tragfähigkeit von 15 kg ausgestattet. Das Fahrrad ist mit einem GPS-Sender ausgestattet.
24. Standardfahrrad – ist darunter der Basis-Typ des vom Betreiber im Veturilo-System zur Verfügung gestellten Fahrrads zu verstehen. Das Fahrrad ist für die Benutzung durch eine Person bestimmt, die mindestens 13 Jahre alt und zwischen 150 und 195 cm groß ist. Das Fahrrad hat Räder mit 26-Zoll-Felgen, seine Tragfähigkeit beträgt bis zu 120 kg für den Fahrer allein. Er ist mit einem Korb mit einer Tragfähigkeit von 15 kg ausgestattet. Das Fahrrad ist mit einem GPS-Sender ausgestattet.
25. Kompatible Station – handelt es sich um einen Ort, an dem Veturilo-Fahrräder ausgeliehen und zurückgegeben werden können. Sie befindet sich innerhalb der Grenzen der kooperierenden Städte und Gemeinden, die auf der Website www.veturilo.waw.pl aufgelistet sind. Die Station ist mit Fahrradständern ausgestattet, an denen die Fahrräder mit dem O-Lock zurückgegeben werden.
26. Provisorische Veturilo Station - handelt es sich um einen vorübergehend eingerichteten Standort für die Ausleihe und Rückgabe von Fahrrädern durch Veturilo-Kunden, der mit dem Veturilo-Symbol gekennzeichnet ist. Angaben über die Standorte der provisorischen Veturilo-Stationen finden Sie auf der Website und in der mobilen Anwendung.
27. Veturilo Station – ein Ort für die Ausleihe und Rückgabe von Fahrrädern durch Veturilo-Kunden, gekennzeichnet mit dem Veturilo-Symbol, ausgestattet mit einem Terminal, einer Fahrradpumpe und Fahrradständern (ein Muster eines gekennzeichneten Veturilo-Standes ist als Anlage 4 beigefügt), an denen die Fahrräder zurückgegeben werden. Angaben zu den Standorten der Veturilo-Stationen finden Sie auf der Website und in der mobilen Anwendung. 
28. Nutzungsgebiet – sind damit die Verwaltungsgrenzen der Hauptstadt Warschau gemeint. Der Betreiber erweitert das Nutzungsgebiet auf die Verwaltungsgrenzen der unter www.veturilo.waw.pl aufgeführten Städte und Gemeinden und ermöglicht Fahrten zwischen diesen.
29. Sperrzone –- dabei handelt es sich um Orte/Gebiete, die keine Veturilo-Stationen, provisorischen Stationen, kompatiblen Stationen und Rückgabebereiche sind, in denen der Kunde mit dem Veturilo-Fahrrad fahren kann, für die Rückgabe des Fahrrads jedoch eine zusätzliche Gebühr gemäß Anhang 1 anfällt, vorbehaltlich der Bestimmungen in Kapitel XII, Punkt 12.
30. Website – ist darunter die vom Betreiber eingerichtete Website www.veturilo.waw.pl zu verstehen, die Daten für die Aufnahme und Fortsetzung der Nutzung von Veturilo enthält.
31. Veturilo System – ist damit das Fahrradverleihsystem gemeint, das der Betreiber im Rahmen des öffentlichen Systems Warszawski Rower Publiczny eingeführt hat, insbesondere die Fahrräder, die technische Infrastruktur, die Software und das Dokument, das die Rechte und Pflichten der Kunden definiert. 
32. Tabelle der Tarife und Zusatzgebühren – ist darunter die Preisliste der Dienstleistungen und Zusatzgebühren bei Veturilo zu verstehen, die einen integralen Bestandteil des Vertrags darstellt. Die Preisliste stellt Anlage Nr.1 zu dieser Geschäftsordnung dar und ist auf der Website www.veturilo.waw.pl und der mobilen Anwendung verfügbar.
33. Vertrag – ist damit die Vereinbarung zwischen dem Kunden und den gemeinsamen Verwaltern gemeint, in der die gegenseitigen Rechte und Pflichten festgelegt sind, die in dieser Geschäftsordnung aufgeführt sind. Es wird davon ausgegangen, dass der Vertrag einschließlich der Bestimmungen der Geschäftsordnung automatisch zum Zeitpunkt der Anmeldung des Kunden bei Veturilo und vorbehaltlich der Erklärung des Kunden über die Akzeptanz der Geschäftsordnung und der Angabe der persönlichen Daten bei der Anmeldung sowie der Zahlung der Startgebühr während der Anmeldung des Kunden bei Veturilo geschlossen wird. Mitverantwortlich für die personenbezogenen Daten im Rahmen des gemeinsamen Verarbeitungsprozesses, d.h. der Einführung und des Betriebs des Veturilo-Systems, sind der Auftraggeber und der Betreiber.
34. Fahrradausleihe – ist die Ausleihe eines Fahrrads durch den Kunden an einer kompatiblen Station, einer Veturilo-Station, einer provisorischen Veturilo-Station oder einem Rückgabebereich mit Hilfe der Kunden-ID zu verstehen. Die Ausleihe des Fahrrads endet mit der Rückgabe des Fahrrads. Der Verleihvorgang ist im Detail in Kapitel VII. dieser Geschäftsordnung beschrieben.
35. Auftraggeber – ist damit die Hauptstadt Warschau pl. Bankowy 3/5, 00-950 Warschau, NIP 525-22-48-481 gemeint, in deren Namen und für die die städtische Straßenverwaltung, ul. Chmielna 120, 00-801 Warschau (ZDM), handelt.
36. Fahrradrückgabe –Rückgabe des Fahrrads an einer Veturilo-Station, einer provisorischen Veturilo-Station, einer kompatiblen Station oder im Rückgabebereich durch Schließen des O-Locks. Für die Rückgabe des Fahrrads an einer anderen als den oben genannten Stellen wird eine zusätzliche Gebühr gemäß Anhang 1 erhoben. Der Rückgabevorgang ist in Kapitel XI. Der Geschäftsordnung bestimmt. Die Nutzung der Funktion Fahrpause ist nicht als Rückgabe des Fahrrads zu verstehen

III. Allgemeine Nutzungsbedingungen des Veturilo Systems.

1. Bedingung für die Nutzung des Veturilo-Systems sind die Angabe der persönlichen Daten des Kunden, die für die Anmeldung erforderlich sind, die Akzeptanz der in dieser Geschäftsordnung genannten Bedingungen, die Anmeldung des Kunden beim Veturilo-System, die Zahlung der Startgebühr und das Anklicken des Aktivierungslinks. Außerdem ist die Bedingung für die Nutzung von Veturilo die Beibehaltung des Mindestkontosaldos des Kunden zum Zeitpunkt jeder Ausleihe. 
2. Der Kunde verpflichtet sich, die Bedingungen dieser Geschäftsordnung einzuhalten, insbesondere die vereinbarte Startgebühr zu leisten, den Mindestkontostand aufrechtzuerhalten und das Fahrrad in Übereinstimmung mit den in der Geschäftsordnung festgelegten Regeln zu nutzen.
3. Personen, die mindestens 13 und weniger als 18 Jahre alt sind (im Folgenden Minderjährige genannt), müssen dem Betreiber vor Abschluss des Vertrags die schriftliche Zustimmung mindestens eines ihrer Elternteile oder Erziehungsberechtigten zum Abschluss des Vertrags sowie eine Erklärung über die Übernahme der Haftung für alle Schäden, die insbesondere im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrags und der Zahlung laufender Verbindlichkeiten entstehen, wie in den Tabellen der Tarife und Zusatzgebühren  aufgeführt, vorlegen. In der Erklärung müssen sich die Eltern oder Erziehungsberechtigten verpflichten, das Konto des Minderjährigen im Veturilo System so aufzustocken, dass das Konto zum Zeitpunkt der Ausleihe aktiv ist (Kapitel VII Punkt 1). Der Vormund ist verpflichtet, seine handschriftliche Unterschrift auf die Einwilligung zu setzen. Ein Scan des Briefes sollte per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: [email protected], und das Original per Post an die Adresse des Betreibers oder persönlich am Sitz des Betreibers abgegeben.
Ein Muster der Zustimmung ist auf der Website verfügbar: www.veturilo.waw.pl 
4. Voraussetzung für die Nutzung von Leihfahrrädern durch Minderjährige ist der Besitz eines gültigen Fahrradführerscheins, während Erwachsene im Besitz eines gültigen Führerscheins sein müssen.
5. Minderjährige unter 13 Jahren dürfen die Fahrräder nur unter der Aufsicht eines Erziehungsberechtigten benutzen.
6. Der Kunde kann bis zu vier Fahrräder gleichzeitig ausleihen.
7. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich gegenseitig über jede Änderung der Adresse oder anderer Identifikationsdaten, die sie bei der Anmeldung im Veturilo System angegeben haben, zu informieren. Änderungen sind wie in Kapitel XIV, Pkt. 3.1 - 3, 5 und 6 beschrieben zu melden.

IV. Haftung und Verpflichtung.

1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Fahrrad entsprechend dem Verwendungszweck und den Bestimmungen der Geschäftsordnung genutzt wird. Bei Nichteinhaltung der in der Geschäftsordnung festgelegten Bedingungen hat der Betreiber das Recht, das Konto des Kunden zu sperren und Gebühren gemäß Anlage 1 und 2 zu erheben. Die ausführlichen Bedingungen der Kontosperrung sind in Kapitel XVIII dieser Geschäftsordnung beschrieben.
2. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad in funktionstüchtigem Zustand zurückzugeben, in dem Zustand, in dem es sich zum Zeitpunkt der Ausleihe befand, wobei Abnutzungserscheinungen, die sich aus dem normalen Gebrauch ergeben, akzeptiert werden. Der Kunde haftet für die Folgen von Ereignissen, die sich aus seinem Verstoß gegen die Geschäftsordnung und die gesetzlichen Bestimmungen bei der Nutzung des Veturilo-Systems ergeben.
3. Im Falle einer nicht erlaubten Fahrt behält sich der Betreiber das Recht vor, dem Kunden eine zusätzliche Gebühr gemäß Anlage 1 zu berechnen.
4. Der Kunde ist während der gesamten Dauer der Ausleihe des Fahrrads für dieses verantwortlich. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden und Diebstahl des gemieteten Fahrrads zu verhindern.
5. Bei Diebstahl des Fahrrads während des Zeitraums der Fahrradausleihe ist der Kunde verpflichtet, den Vorfall sofort nach Feststellung beim Veturilo-KD zu melden. Der Betreiber ist verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen (insbesondere hat der Betreiber die Möglichkeit, die Position des Fahrrads aus dem GPS auszulesen), um das Fahrrad sofort nach Eingang einer solchen Meldung zu lokalisieren.
6. Die Benutzung der Fahrräder des Veturilo-Systems durch Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln, psychotropen Substanzen oder Substitutionsmitteln im Sinne der Vorschriften zur Bekämpfung der Drogenabhängigkeit, starken antiallergischen Medikamenten, anderen Medikamenten, die per Definition das Fahren verbieten oder empfehlen, ist verboten.
7. Der Kunde ist in vollem Umfang verantwortlich und verpflichtet sich, alle Bußgelder, Gebühren usw. zu tragen, die ihm im Zusammenhang mit der Nutzung des Veturilo-Systems auferlegt werden und die auf sein Verschulden zurückzuführen sind. Der Kunde haftet jedoch nicht für Bußgelder, Gebühren usw., die ihm auferlegt werden und auf ein Verschulden des Betreibers zurückzuführen sind.
8. Im Falle nachgewiesener Schäden, die auf eine unsachgemäße Verwendung der zum Veturilo-System gehörenden Ausrüstung zurückzuführen sind, erklärt sich der Kunde bereit, die Kosten für den Ersatz der beschädigten Teile und die mit dem Austausch verbundenen Dienstleistungen zu übernehmen, um den ursprünglichen Zustand des Fahrrads vor der Ausleihe wiederherzustellen. Für die Durchführung der notwendigen Reparaturen stellt der Betreiber dem Kunden eine entsprechende Rechnung oder Mehrwertsteuerrechnung aus. Die Bewertung der Reparatur erfolgt auf der Grundlage der Liste der Zusatzkosten - Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten des Veturilo-Fahrrads, die in Anlage Nr. 2 zu dieser Geschäftsordnung – Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten des Veturilo-Fahrrads – aufgeführt ist.
9. Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrrads durch Verschulden des Kunden trägt der Kunde die Kosten für die weitere Ausleihe des Fahrrads und haftet für eventuelle Diebstähle und Schäden. Im Falle von Schwierigkeiten bei der Rückgabe des Fahrrads ist der Kunde verpflichtet, sich unverzüglich mit dem Veturilo-KD in Verbindung zu setzen. Im Falle von Schwierigkeiten bei der Rückgabe des Fahrrads, die auf ein Verschulden des Betreibers zurückzuführen sind, nach mehreren erfolglosen Versuchen, den KD per Telefon oder Chat zu kontaktieren, trägt der Kunde nicht die Kosten für eine weitere Ausleihe und ist nicht für eventuelle Diebstähle und Schäden haftbar. 
10. Jegliche vorsätzliche Beschädigung des Eigentums des Betreibers hat zur Folge, dass der Verursacher die Kosten für die Reparatur oder Wiederherstellung tragen muss und kann ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen. Der Betreiber hat das Recht, vom Schadensverursacher die Erstattung aller anfallenden Kosten zu verlangen.
11. Der Kunde haftet für alle Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung der Geschäftsordnung ergeben, wobei einer der Bestandteile des Schadens die so genannten Wiederbeschaffungskosten des Fahrrads sein können, wie in der Tabelle der Tarife und Zusatzgebühren sowie in der Tabelle der Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten des Fahrrads von Veturilo angegeben.
12. Es ist verboten, Sicherungsvorrichtungen zu verwenden, die nicht Teil des Veturilo-Systems sind, um das Fahrrad zu sperren. Der Betreiber behält sich das Recht vor, vom Kunden verwendete unangemessene Sicherungseinrichtungen zu entfernen. Der Kunde trägt alle Kosten für die Wiederherstellung des Fahrrads in einen Zustand, der die Durchführung von Fahrradvermietungen ermöglicht.
13. Veturilo-Kunden ist es untersagt, Veturilo-Fahrräder mit Autos und anderen Transportmitteln von Privatpersonen zu transportieren, mit Ausnahme von öffentlichen Verkehrsmitteln.
14. Veturilo-Kunden ist es untersagt, mehr als die in dieser Geschäftsordnung angegebene Anzahl von Personen auf dem Fahrrad mitzunehmen.

V. Zahlungsarten.

1. Die Zahlung für Dienstleistungen und Produkte, die im Rahmen des Veturilo-Systems angeboten werden, kann vorgenommen werden durch:
1.1. die Bereitstellung eines Guthabens auf dem Konto des Kunden mittels einer Banküberweisung oder einer einmaligen Kartenzahlung, insbesondere über das Portal www.veturilo.waw.pl, von dem der Betrag, der sich aus den Tabellen der Tarife und Zusatzgebühren ergibt, eingezogen und anschließend auf das Konto des Betreibers überwiesen wird,
1.2. die Aktivierung eines Abbuchungsauftrags für eine Kreditkarte, bei dem ein Mindestbetrag von 10 PLN für die Anmietung erhoben wird. Dies ist gleichbedeutend mit dem Belasten einer Karte. Dies kann durch Eingabe einer Karte über die Veturilo Mobile Anwendung und auf der Veturilo System Website erfolgen.
2. Alle Zahlungen werden auf das Konto des Betreibers überwiesen.
3. Die Daten der Karten werden von einem externen Dienstleister verarbeitet und sind für den Betreiber weder gespeichert noch zugänglich.
4. Auf Wunsch des Kunden stellt die Städtische Straßenverwaltung Warschau dem Kunden eine von der ZDM ausgestellte Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für die getätigte Fahrradmiete aus (die gemäß der Preisliste berechnet wird). Zu diesem Zweck setzt sich der Kunde per E-Mail mit der ZDM unter [email protected] in Verbindung und gibt dabei die für eine Mehrwertsteuerrechnung erforderlichen Daten, das Datum und die Uhrzeit der Fahrradmiete, die Rückgabe des Fahrrads und die Fahrradnummer an.
5. Um den Registrierungsvorgang erfolgreich abzuschließen, wird ein Link für die Datenbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Das Kundenkonto bleibt inaktiv, bis die Daten bestätigt sind. Sobald der Kunde auf den Link geklickt und somit die Daten bestätigt hat, ist das Kundenkonto aktiviert. Erst danach ist die Fahrradausleihe möglich. Der Verifizierungslink ist für 24 Stunden nach Erhalt der E-Mail aktiv. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine erneute Verifizierung der Daten nur nach Erhalt eines neuen Verifizierungslinks in der Mobilen App möglich.
6. Die Rechnungen für die Nutzung des Veturilo-Systems werden gemäß den im Steuerrecht vorgesehenen Fristen und Verfahren ausgestellt.
7. Die ZDM und der Betreiber senden die Mehrwertsteuerrechnung elektronisch an die E-Mail-Adresse, die zur Kontaktaufnahme mit dem Kunden verwendet wurde, oder auf eine andere vom Kunden angegebene Weise. In besonders begründeten Fällen können die ZDM und der Betreiber die Mehrwertsteuerrechnung an eine andere vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse senden.

VI. Anmeldung.

1. Vorbehaltlich der Bestimmungen von Kapitel I Pkt. 7 ist eine notwendige Voraussetzung für die Nutzung des Veturilo-Systems die vorherige Anmeldung des Kunden, die Akzeptanz der Geschäftsordnung, die Angabe der für die Anmeldung erforderlichen persönlichen Daten und das Vorhandensein eines Mindestkontosaldos. 
2. Die Anmeldung kann erfolgen über:
2.1. Website www.veturilo.waw.pl  
2.2. Veturilo Mobile Anwendung,
2.3. Telefonisch beim Veturilo KD
3. Während der Anmeldung über www.veturilo.waw.pl, die Veturilo Mobile Applikation oder den telefonischen Kontakt mit einem Mitarbeiter des Veturilo KD werden die folgenden personenbezogenen Daten benötigt:
3.1. Vor- und Nachname,
3.2. Kontaktadresse, d.h. Ort, Straße mit Haus- und Wohnungsnummer, Postleitzahl, Land,
3.3. E-Mail Adresse,
3.4. Mobiltelefon-Nummer
3.5. Nummer einer Karte mit Lastschriftoption (optional).
Der Kunde muss angeben, dass er die Geschäftsordnung von Veturilo, die Datenschutzrichtlinie des WRP Veturilo Systems gelesen hat und sie akzeptiert.
4. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Kunde einen automatisch generierten PIN-Code, der zusammen mit der Telefonnummer zum Einloggen in das Kundenkonto benötigt wird. Die Anmeldedaten werden per SMS an die angegebene Telefonnummer gesendet.
5. Um den Registrierungsprozess abzuschließen, wird ein Link zur Bestätigung der Daten an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Das Kundenkonto bleibt inaktiv, bis die Daten verifiziert wurden. Durch Klicken auf den Link und damit die Bestätigung der Daten durch den Kunden wird das Konto aktiviert, und ab diesem Zeitpunkt ist das Ausleihen eines Fahrrads möglich. Der Bestätigungslink ist 24 Stunden ab dem Erhalt der E-Mail gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist eine erneute Datenverifizierung nur durch das Generieren eines neuen Links über die Mobile App möglich.
6. Kundenkonten mit falschen, insbesondere offensichtlich fiktiven persönlichen Daten mit einem Saldo von 0 PLN können automatisch aus der Datenbank des Veturilo-Systems gelöscht werden.

VII. Ausleihe.

1. Das Ausleihen eines Fahrrads ist möglich, wenn der Kunde einen aktiven Kontostatus im Veturilo-System Der aktive Kontostatus im Veturilo-System wird wie folgt verstanden:
1.1. Erfüllung der Bedingungen für die Anmeldung gemäß Kapitel VI, Pkt. 3,
1.2. Mindestkontoguthaben 
2. Veturilo Fahrräder können ausgeliehen werden über:
2.1. Mobile Anwendung,
2.2. Kontakt mit dem Veturilo KD.
3. Sie können ein Fahrrad an jeder kompatiblen Station, Veturilo-Station, provisorischen Veturilo-Station oder im Rückgabebereich ausleihen. Die Freigabe des O-Locks wird durch einen Piepton bestätigt.
4. Mietet der Kunde dasselbe Fahrrad innerhalb von 15 Minuten nach der abgeschlossenen Ausleihe, wird die Mietdauer weiter berechnet (die Gebühr wird ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem die Rückgabe des früher ausgeliehenen Fahrrades in der App erfasst wird).
5. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich vor der Fahrt zu vergewissern, dass das Fahrrad gebrauchsfähig ist, insbesondere, dass die Reifen aufgepumpt und die Bremsen funktionstüchtig sind und dass die Beleuchtung und die Klingel funktionieren, 
6. Sollte der Kunde während der Ausleihzeit einen Defekt am Fahrrad feststellen, ist er verpflichtet, das Problem unverzüglich dem Veturilo KD oder über die mobile Anwendung zu melden und, wenn möglich, das Fahrrad an der nächstgelegenen Station zurückzugeben.
7. Das Fahren mit einem Fahrrad, das zum Zeitpunkt der Ausleihe nicht gebrauchsfähig ist, kann dazu führen, dass der Kunde für Schäden haftet, die durch die Nutzung des Fahrrads entstanden sind.
8. Während der Dauer der Ausleihe ist der Kunde verpflichtet, über ein Mobiltelefon zu verfügen, mit dem er Anrufe beim Veturilo KD tätigen oder die mobile Anwendung nutzen kann. 
9. Der vorne am Fahrrad montierte Gepäckträger ist nur für den Transport leichter Gegenstände geeignet. Aus Sicherheitsgründen und aus Vorsorge, dass das Fahrrad nicht beschädigt wird, dürfen keine schweren Gegenstände verstaut werden. Es ist nicht gestattet, Personen oder Tiere auf dem Gepäckträger zu befördern. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Sie Gegenstände mit einem Gewicht von mehr als 5 kg auf dem Gepäckträger mitführen. Die maximale Belastung des Gepäckträgers darf 15 kg nicht überschreiten. Im Gepäckträger mitgeführte Gegenstände dürfen nicht über den Rand des Gepäckträgers hinausragen und keine scharfen Kanten aufweisen. Kommt es aufgrund einer unsachgemäßen Verwendung des Gepäckträgers zu einem Unfall, ist der Kunde verantwortlich und haftet für alle daraus entstehenden Kosten. Der Betreiber haftet nicht für Schäden oder das Zurücklassen von Gegenständen, die im Gepäckträger transportiert werden. Insbesondere haftet der Betreiber nicht für mitgeführte elektronische Geräte, die Eigentum des Kunden sind. 
10. Während der Dauer der Ausleihe kann der Kunde das Nutzungsgebiet verlassen, muss aber vor Ende der Ausleihzeit zurückkehren und das Fahrrad an einer in dieser Geschäftsordnung angegebenen zulässigen Stelle zurückgeben, andernfalls wird dem Kunden eine zusätzliche Gebühr gemäß Anlage 1 berechnet.

VIII. Ausleidauer.

1. Die Ausleihzeit des Fahrrads beginnt, wenn das Fahrrad gemäß Kapitel VII Pkt. 2 der Geschäftsordnung entriegelt wird. Sie endet mit der Rückgabe des Fahrrads gemäß Kapitel XI Pkt. 1 der Geschäftsordnung.
2. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad innerhalb der maximalen Ausleihzeit von 12 Stunden zurückzugeben. Bei Überschreitung der maximalen Ausleihzeit werden zusätzliche Gebühren gemäß Anlage 1 erhoben. Die Berechnung einer Gebühr für die Überschreitung der maximalen Ausleihzeit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Nutzungsgebühr für das Fahrrad gemäß der Veturilo-Gebührentabelle.
3. Die Mietzeit wird weiterhin berechnet, wenn dasselbe Fahrrad innerhalb von 15 Minuten nach der Rückgabe des Fahrrads zurückgegeben und wieder vermietet wird.

IX. Fahrpause.

1. Mit der Funktion Fahrpause bietet der Betreiber die Möglichkeit, das Fahrrad während der Ausleihdauer abzustellen. Die Verwendung der Fahrpause-Funktion ist nicht gleichbedeutend mit der Rückgabe des Fahrrads.
2. Die Zwischenstopp-Funktion ist nur in der Mobilen App verfügbar. Die Aktivierung der Zwischenstopp-Funktion ist durch Klicken auf die Meldung in der mobilen Anwendung zu bestätigen. Danach muss das O-Schloss manuell geschlossen werden. Um den Zwischenstopp zu beenden, muss die Option zur Fortsetzung der Fahrt in der Mobilen-App gewählt werden. Das O-Lock-Schloss wird automatisch geöffnet. 
3. Die Dauer der Fahrpause wird in die Leihdauer eingerechnet.

X. Reparaturen und Pannen.

1. Alle Mängel sollten beim Veturilo KD telefonisch oder über die mobile Anwendung gemeldet werden, sobald der Defekt bemerkt wird.     
2. Es ist verboten, Reparaturen, Änderungen oder den Austausch von Teilen am ausgeliehenen Fahrrad selbst vorzunehmen. Die einzige dazu befugte Stelle ist der Betreiber.  
3. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, während der gesamten Ausleihzeit für die Möglichkeit zu sorgen, um mit dem Veturilo KD in Kontakt treten zu können.
4. Sollten Probleme auftreten, die eine ordnungsgemäße Sicherung des Fahrrads verhindern, sollten Sie dies ausschließlich telefonisch an den Veturilo KD melden und beim Fahrrad bleiben.

XI. Rückgabe.

1. Die Rückgabe des Veturilo-Fahrrads ist an einer Veturilo-Station, einer provisorischen Veturilo-Station, einer kompatiblen Station oder im Rückgabebereich auf eine der folgenden Arten möglich:
1.1. Reguläre Rückgabe - Rückgabe des Fahrrads an einer Veturilo-Station, einer provisorischen Veturilo-Station oder einer kompatiblen Station, nachdem es an einer Veturilo-Station, einer provisorischen Veturilo-Station oder einer kompatiblen Station ausgeliehen wurde.
1.2. Prämierte Rückgabe - Rückgabe des Fahrrads an einer Veturilo-Station oder einer provisorischen Veturilo-Station nach Ausleihe außerhalb einer Veturilo-Station, einer provisorischen Veturilo-Station oder einer kompatiblen Station. 
1.3. Bezahlte Rückgabe - die Rückgabe eines Fahrrads außerhalb einer Veturilo-Station, einer provisorischen Veturilo-Station oder einer kompatiblen Station, jedoch innerhalb des Rückgabegebiets.
Die Beträge für die kostenlose Rückgabe und die Gebühr für die kostenpflichtige Rückgabe (gemäß Pkt. 1.2 und 1.3) sind in Anlage 1 aufgeführt.

2. Wird die Ausleihe eines Fahrrads im Rückgabebereich beendet, fallen zusätzliche Gebühren an, es sei denn, die Ausleihdauer betrug weniger als 5 Minuten und der Ort der Rückgabe ist weniger als 50 m vom Ausgangspunkt der Ausleihe eines Fahrrads entfernt.
3. Die Rückgabe des Veturilo-Fahrrads in schwer zugänglichen Bereichen ist unter Androhung einer zusätzlichen Gebühr gemäß Anlage Nr. 1 nicht gestattet. Unter schwer zugänglichen Bereichen sind z. B. geschlossene Parkplätze in Einkaufszentren, geschlossene Wohnsiedlungen, Privatgrundstücke und andere schwer zugängliche Orte zu verstehen, z. B. dichtes Gebüsch, Kanäle, alle Garagen und geschlossenen Räume, Dächer usw.
4. Die Rückgabe eines Fahrrades in einer unzulässigen Zone ist unter Androhung einer Zusatzgebühr gemäß Anlage 1, vorbehaltlich Kapitel XII, Pkt. 12, nicht gestattet. 
5. Bei Rückgabe des Fahrrades im ausgewiesenen Rückgabebereich ist der Kunde verpflichtet, das Fahrrad nur an den gekennzeichneten Fahrradständern durch Schließen des O-Locks zurückzugeben. Das Fahrrad ist so an den gekennzeichneten Ständern zurückzugeben, dass es sicher auf den Rädern steht und so auf dem Fahrrad Seitenständer abgestützt ist, dass es den Fußgänger- und Fahrradverkehr nicht behindert. Die ordnungsgemäße Sicherung des Fahrrads wird durch ein Tonsignal und eine PUSH-Benachrichtigung bestätigt, wenn der Kunde diese Funktion in der mobilen Anwendung aktiviert hat. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich über die mobile Anwendung oder durch Kontaktaufnahme mit dem Veturilo KD zu vergewissern, dass das Fahrrad ordnungsgemäß im Rückgabebereich zurückgegeben wurde. Wird das Fahrrad entgegen der Geschäftsordnung im Rückgabebereich zurückgegeben, wird dem Kunden eine zusätzliche Gebühr in Rechnung gestellt. Ein Muster der gekennzeichneten Fahrradständer ist dieser Geschäftsordnung als Anlage 3 beigefügt..
6. Bei der Rückgabe des Fahrrads an einer Veturilo-Station, einer provisorischen Veturilo-Station oder kompatiblen Station gibt der Kunde das Fahrrad durch schließen des O-Locks zurück. Das Fahrrad sollte so gesichert werden, dass es fest auf seinen Rädern steht und sich am Fahrrad Seitenständer abstützt. Die korrekte Sicherung des Fahrrads wird durch ein Tonsignal bestätigt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich über die mobile Anwendung oder durch Kontakt mit dem Veturilo KD zu vergewissern, dass das Fahrrad korrekt zurückgegeben wurde. Das Fahrrad sollte so abgestellt werden, dass der Fahrrad-, Straßen- und Fußgängerverkehr nicht beeinträchtigt wird.
7. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, das Fahrrad ordnungsgemäß zurückzugeben und zu sichern, wie in Kapitel XI Pkt. 1 beschrieben. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann dazu führen, dass:
7.1 die Ausleihe des Fahrrads gemäß der Preisliste in Rechnung gestellt wird und im Falle einer Ausleihe, die länger als die maximale Ausleihzeit dauert, eine zusätzliche Gebühr gemäß Anlage 1 erhoben wird,
7.2 eine Gebühr für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Fahrrads gemäß Anlage 1 erhoben wird (je nach Art des Fahrrads),
7.3 eine Gebühr für das Abstellen des Fahrrads (unabhängig vom Typ) an einem schwer zugänglichen Ort (im Sinne von Kapitel XI, Pkt. 3) gemäß Anlage 1 erhoben wird,
7.4 eine Gebühr für das Zurücklassen des Fahrrads (unabhängig vom Typ) außerhalb des Rückgabebereichs gemäß Anlage 1 erhoben wird.
7.5 eine Gebühr für das Abstellen eines Fahrrads (unabhängig vom Typ) in einer nicht genehmigten Zone gemäß Anlage 1 erhoben wird.
7.6 eine Gebühr für das Zurücklassen eines ungesicherten Leihfahrrads gemäß Anlage 1 erhoben  wird.
Alle in den Punkten 7.1 - 7.6 genannten Gebühren können sich summieren.
8. Sollte sich während der Ausleihzeit des Fahrrads ein Unfall oder eine Kollision ereignen, ist der Kunde verpflichtet, eine Erklärung abzugeben oder die Polizei an den Ort des Geschehens zu rufen. Darüber hinaus ist der Kunde im Falle des Eintretens des oben genannten Ereignisses verpflichtet, den Veturilo KD innerhalb von maximal 24 Stunden nach seinem Eintreten über das oben genannte Ereignis zu verständigen.

XII. Gebühren

1. Die Gebühren werden nach den Tabellen der Tarife und Zusatzgebühren berechnet, die als Anlage zur Geschäftsordnung auf www.veturilo.waw.pl und in der Veturilo Mobilanwendung zu finden sind. Die Grundlage für die Berechnung der Gebühren ist die Anzahl der Verleihminuten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Ausleihe bis zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrrads. 
2. Die Gebühren für die Nutzung des Veturilo-Systems sind gestaffelt und hängen von der Dauer der Ausleihzeit ab. Die Gebühr für die einmalige Ausleihe eines Fahrrads ergibt sich aus der Summe der Gebühren für die nachfolgenden Zeitabschnitte.
3. Die Leihdauer wird in einstündige Zeiträume unterteilt, mit Ausnahme der ersten Stunde der Leihdauer, in der die ersten zwanzig Minuten der Leihdauer und die darauf folgenden vierzig Minuten der Leihdauer getrennt werden.
4. Wenn die aufgelaufenen Gebühren für die Ausleihdauer oder zusätzliche Gebühren das verfügbare Guthaben übersteigen, ist der Kunde verpflichtet, sein Kundenkonto innerhalb von 7 Tagen ab Entstehung der Forderung auf einen Saldo von mindestens 0 PLN auszugleichen. Im Falle der Nichtzahlung des fälligen Betrags behält sich der Betreiber das Recht vor, entsprechende rechtliche Schritte gegen den Kunden einzuleiten, um die Zahlung für den Vertrag zu erhalten. Der Betreiber ist berechtigt, ab dem im ersten Satz genannten Fälligkeitsdatum bis zum Tag der tatsächlichen vollständigen Zahlung die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Betreiber die in diesem Absatz genannten Leistungen im Sinne des § 393 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu erbringen.
5. Bei Beendigung des Vertrags kann eine Rückerstattung des Guthabens des Kunden erfolgen. Während der Laufzeit des Vertrages wird der Aufladungsbetrag nicht zurückerstattet. In begründeten Fällen kann der Kunde eine Rückerstattung des während der Laufzeit des Vertrags gezahlten Aufladungsbetrags beantragen.
6. Wenn Sie einen Werbegutschein erhalten, werden dessen Höhe und Verwendung vom Betreiber festgelegt und er ist nicht erstattungsfähig, d.h. es ist nicht möglich, das Geld auszuzahlen. Die Mittel aus einer solchen Aufladung und aus einer Bonusrückerstattung (Abschnitt XI, Absatz 1 Pkt.1.2) werden vorrangig vor den vom Kunden gezahlten Mitteln für den Fahrradverleih verwendet. Im Falle von Werbegutscheinen sind die Einzelheiten über den Betrag, das Ablaufdatum und den Grund für die Gewährung in den aktuellen Werbebedingungen festgelegt, die auf der Werbeseite verfügbar sind. Informationen zu aktuellen Aktionen finden Sie auf der Website des Betreibers.
7. Nicht genutzte Zahlungen, die der Kunde als Startgebühr oder Aufladungsbetrag auf sein Konto überwiesen hat, werden von Saison zu Saison übertragen. Sie werden in den Fällen und nach den Verfahren erstattet, die in den einschlägigen Bestimmungen der Kapitel XV, XVI oder XVII festgelegt sind. Vom Kunden gezahlte, aber nicht genutzte Beträge werden auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen dem Betreiber und dem Kunden zurückerstattet. Die Bedingung für die Rückgabe der Gelder ist, dass der Kunde angibt, wie die Gelder zurückgegeben werden sollen, nachdem er vom Betreiber über die Beendigung des Vertrags zwischen dem Betreiber und dem Auftraggeber informiert wurde. Wenn der Betreiber das Geld nicht zurückgibt, muss der Kunde den Auftraggeber darüber in Kenntnis setzen.
8. Für den Fall, dass der Kunde mit seinen Verbindlichkeiten gegenüber dem Betreiber in Verzug ist, behält sich der Betreiber das Recht vor, Informationen über die Zahlungsrückstände an die in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen genannten Stellen zu übermitteln, und zwar nach den Grundsätzen, die sich aus gesonderten Vorschriften ergeben. Der Kunde erkennt an, dass der Veturilo-Betreiber das Recht hat, seine Forderungen gegenüber dem Kunden, die sich aus dem Vertrag ergeben, an Dritte abzutreten, wodurch diese Dritten berechtigt sind, die betreffenden Forderungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Der Veturilo-Betreiber behält sich das Recht vor, ein Inkassounternehmen mit dem Einzug der Forderungen gegenüber dem Kunden zu beauftragen.
9. Kunden, die ihren Verpflichtungen aus der Geschäftsordnung nicht nachkommen, werden finanziell zur Rechenschaft gezogen.
10. Bei Verlust des Fahrrads durch Verschulden des Kunden ist der Betreiber gemäß dem Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Auftraggeber verpflichtet, das Fahrrad durch ein anderes Fahrrad zu ersetzen.  
11. Über die Erhebung einer zusätzlichen Gebühr, mit Ausnahme der Rückgabe eines Fahrrads im Rückgabebereich, entscheidet der Betreiber nach Prüfung der Umstände des Einzelfalls, nachdem der Kunde den Veturilo KD in der in Kapitel XIV, Pkt. 3 beschriebenen Weise informiert hat. Im Falle der Erhebung einer zusätzlichen Gebühr für die Rückgabe eines Fahrrads im Rückgabebereich wird die Gebühr automatisch berechnet. Der Betreiber trifft seine Entscheidung innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Ereignisses, in besonders komplizierten Fällen innerhalb von 30 Tagen..
12. Wenn der Kunde das Fahrrad (gleich welchen Typs) in einer nicht zugelassenen Zone, d.h. außerhalb einer Veturilo-Station, einer provisorischen Veturilo-Station oder eines Rückgabebereichs zurückgibt und eine zusätzliche Gebühr gemäß Anhang 1 erhoben wird, erhält der Kunde eine PUSH-Benachrichtigung mit Informationen über die zusätzliche Gebühr, sofern der Kunde diese Funktion in der mobilen Anwendung aktiviert hat. Der Betreiber ermöglicht die automatische Stornierung dieser Gebühr, sofern der Kunde das soeben zurückgegebene Fahrrad innerhalb von 15 Minuten nach Ende der Ausleihe an einer Veturilo-Station, einer provisorischen Veturilo-Station, einer kompatiblen Station oder im Rückgabebereich erneut ausleiht und zurückgibt.
13. Auf Antrag des Kunden werden die in Anlage 1 genannten Kosten für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung reduziert, wenn der Kunde das Fahrrad innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum, an dem der Kunde vom Betreiber über den Verlust des Fahrrads informiert wurde, wiederfindet und an den Betreiber zurückgibt, so dass der Kunde 1/30 dieser Kosten für jeden Tag ab dem Datum, an dem der Kunde über den Verlust des Fahrrads informiert wurde, bis zu dem Datum, an dem das Fahrrad wiedergefunden und an den Betreiber zurückgegeben wurde, zu zahlen hat. Ungeachtet dessen hat der Kunde die Kosten für die Reparatur des Fahrrades gemäß Anlage 2 zu tragen. In begründeten Fällen kann die Gebühr für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung erlassen werden.

XIII. Haftung

1. Der Betreiber erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Veturilo und haftet für dessen ordnungsgemäßes Funktionieren.
2. Der Betreiber haftet für Schäden, die sich aus der Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrages ergeben, es sei denn, die Nicht- oder Schlechterfüllung ist eine Folge von Umständen, die nicht dem Betreiber zuzurechnen sind.
3. Der Kunde reicht Reklamationen und Beschwerden auf dem in Kapitel XIV genannten Formular ein.
4. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Daten des Kunden an befugte Stellen weiterzugeben, wenn eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.

XIV. Reklamationen.

1. Eine Reklamation ist ein Ausdruck der Unzufriedenheit des Kunden mit einer Dienstleistung oder dem Verlauf eines Vorgangs im Zusammenhang mit der erbrachten Dienstleistung (einschließlich der in Kapitel XII, Pkt. 11 genannten Fälle). 
2. Die Beanstandungen sollten mindestens Daten wie Vor- und Nachname, die mit dem Konto verknüpfte E-Mail-Adresse und die Telefonnummer enthalten, die eine Identifizierung des Kunden ermöglichen. Wenn die zur Identifikation des Kunden erforderlichen Daten fehlen, kann der Betreiber die Reklamation nicht bearbeiten.
3. Alle Reklamationen in Bezug auf die gemäß dieser Geschäftsordnung erbrachten Dienstleistungen können vom Kunden eingereicht werden:
3.1. per E-Mail an die in Kapitel I, Pkt. 3 angegebene E-Mail-Adresse,
3.2. elektronisch über das Kontaktformular auf der Website,
3.3. über die mobile Anwendung,
3.4. per Telefon beim Veturilo KD,
3.5. per Einschreiben an die in Kapitel I, Pkt. 3 angegebene Postanschrift des Betreibers,
3.6. persönlich am Hauptsitz des Betreibers.
4. Müssen die in der Reklamation angegebenen Daten oder Angaben ergänzt werden, so fordert der Betreiber den reklamierenden  Kunden vor der Prüfung der Reklamation auf, die Angaben im angegebenen Umfang zu ergänzen. Bevor der Betreiber die Reklamation prüft, kann er den Kunden auch auffordern, die gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung erforderlichen Daten im Konto innerhalb der angegebenen Frist zu ergänzen. Werden die Daten nicht ergänzt, lässt der Betreiber die Reklamation unbearbeitet.
5. Die empfohlene Frist für die Einreichung einer Reklamation beträgt 7 Tage ab dem Datum des Ereignisses, das Anlass zur Reklamation gegeben hat.
6. Die Einreichung einer Reklamation entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Betreiber fristgerecht nachzukommen.
7. Der Betreiber bearbeitet die Reklamation innerhalb von 14 Tagen ab dem Eingangsdatum und in besonders komplizierten Fällen innerhalb von 30 Tagen. Muss die Reklamation ergänzt werden, beginnt die Frist für die Bearbeitung der Reklamation ab dem Datum der Zustellung der ergänzenden Dokumente oder zusätzlichen Erklärungen/Auskünfte an den Betreiber zu laufen. Wenn es nicht möglich ist, die Frist für die Bearbeitung der Reklamation einzuhalten, teilt der Betreiber dem Kunden die Verzögerung unter Angabe des Verzögerungsgrundes (zu ermittelnde Umstände) und der voraussichtlichen Frist für die Bearbeitung der Reklamation mit.
8. Eine Antwort auf die Reklamation wird dem Kunden per E-Mail oder per Post an die in der Reklamation angegebene Korrespondenzadresse gesendet. Der Betreiber kann eine Antwort an eine andere Adresse/E-Mail-Adresse senden, die der reklamierende Kunde für den Schriftverkehr angegeben hat.
9. Der Kunde hat das Recht, gegen die Antwort des Betreibers auf seine Reklamation Einspruch zu erheben. Der Einspruch wird innerhalb von 14 Tagen nach seinem Eingang beim Veturilo KD geprüft. Der Einspruch sollte auf eine der folgenden Arten eingereicht werden:
9.1. per E-Mail an die in Kapitel I Pkt. 3 angegebene E-Mail-Adresse,
9.2. per E-Mail über das Kontaktformular auf der Website,
9.3. per Einschreiben an die in Kapitel I Pkt. 3 angegebene Postanschrift des Betreibers,
9.4. persönlich am Hauptsitz des Betreibers.
10. Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Antwort auf die Reklamation an die Adresse des Auftraggebers eine Beschwerde direkt an diesen richten: Ul. Chmielna 120, 00-801 Warschau oder elektronisch an [email protected]

XV. Rücktritt vom Vertrag.

1. Der Kunde kann von dem mit dem Betreiber geschlossenen Vertrag - auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen - ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Vertragsabschlusses zurücktreten. Die Frist gilt als gewahrt, wenn der Kunde vor Ablauf der Frist eine Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag an den Betreiber sendet.
2. Der Kunde kann von dem Vertrag zurücktreten, indem er: 
3.1. eine Rücktrittserklärung an den Betreiber an die in Kapitel I, Pkt. 3 angegebene E-Mail-Adresse sendet. Wzór dokumentu znajduje się̨ na stronie www.veturilo.waw.pl  
3.2. eine schriftliche Rücktrittserklärung an den Betreiber per Einschreiben an die in Kapitel I, Pkt. 3 angegebene Postanschrift sendet. Zu diesem Zweck kann der Kunde das in Anlage 2 des Gesetzes über die Verbraucherrechte (Gesetzblatt 2019, Artikel 134 in geänderter Fassung) enthaltene Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht zwingend erforderlich ist.
4. Bei einem Rücktritt vom Vertrag gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag ist jede der Parteien verpflichtet, der anderen Partei alles zurückzugeben, was sie aufgrund des Vertrags erhalten hat. Die Erstattung erfolgt spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Eingang der Mitteilung über den Rücktritt vom Vertrag beim Betreiber. Für die Erstattung von Zahlungen werden dieselben Zahlungsmittel verwendet, die der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, der Kunde hat in der Widerrufserklärung einer anderen Lösung zugestimmt. Die alternative Lösung muss vom Kunden in seiner Erklärung angegeben werden.
5. Wenn die Ausführung der Dienstleistung auf Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, ist der Kunde verpflichtet, die bis zum Widerruf des Vertrags erbrachten Leistungen zu bezahlen. Etwaige Restbeträge auf dem Konto werden spätestens innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Betreiber den Rücktritt vom Vertrag geprüft hat, zurückerstattet.

XVI. Beendigung des Vertrages auf Wunsch des Kunden.

1. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zu kündigen. Der Kunde kann die Kündigung wie folgt vornehmen:
1.1. per E-Mail an die in Kapitel I Pkt. 3 angeführte E-Mail-Adresse,
1.2. per E-Mail über das Kontaktformular auf der Website,
1.3. elektronisch über das Kontaktformular in der mobilen Anwendung, die auf dem IOS-Betriebssystem läuft, 
1.4. per Einschreiben an die in Kapitel I Pkt. 3 angegebene Postanschrift des Betreibers,
1.5. persönlich am Hauptsitz des Betreibers.
2. Die Vertragskündigung erfolgt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Kündigung an den Betreiber. Die Kündigung des Vertrages hat die Auflösung des Kundenkontos im Veturilo-System durch den Betreiber zur Folge.
3. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Kündigung alle Forderungen zu begleichen und sein Kundenkonto wieder auf einen Saldo von 0 PLN aufzustocken. Die Beendigung des Vertrags in einer Situation, in der der Saldo auf dem Konto des Kunden negativ ist, berührt nicht das Recht des Betreibers, einen Betrag in Höhe der unbezahlten Forderungen des Kunden für die vom Betreiber erbrachten Dienstleistungen zu fordern.
4. Wenn das Guthaben auf dem Kundenkonto am Tag der Vertragskündigung 0 PLN übersteigt, wird es gemäß der vom Kunden im Antrag angegebenen Rückzahlungsmethode zurückerstattet, es sei denn, der Kunde hat bei der Vertragskündigung eine andere Lösung vereinbart. Die andere Lösung sollte vom Kunden in der eingereichten Erklärung angegeben werden. Die Erstattung erfolgt innerhalb von maximal 14 Tagen nach der Kündigung des Vertrags. Wenn die Rückgabe von Geldern mit zusätzlichen Kosten seitens des Betreibers in Form von Überweisungskosten verbunden ist, werden diese Kosten von den an den Kunden zurückzugebenden Geldern abgezogen.

XVII. Beendigung des Vertrags durch den Betreiber

1. Der Betreiber kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der insbesondere die Liquidation des Veturilo-Systems oder die Einstellung oder Änderung des Leistungsumfangs des Veturilo-Systems sein kann, den Vertrag mit einer Frist von 7 Tagen kündigen.
2. Die Kündigung des Dienstleistungsvertrags auf elektronischem Wege durch den Betreiber erfolgt durch Übersendung einer Kündigungserklärung des Dienstleistungsvertrags auf elektronischem Wege an die im Kundenkonto angegebene E-Mail-Adresse des Kunden oder durch eine Erklärung gegenüber dem Kunden auf andere Weise.
3. Wird das Kundenkonto gekündigt, wird das Guthaben auf dem Kundenkonto, sofern es am Tag der Kündigung mehr als 0 PLN beträgt, gemäß der vom Kunden angegebenen Methode zurückerstattet. Die Erstattung erfolgt innerhalb von höchstens 14 Tagen ab dem Datum des Eingangs der Informationen über die Art der Erstattung. Wenn die Rückgabe von Geldern mit der Notwendigkeit verbunden ist, dass dem Betreiber zusätzliche Kosten in Form von Überweisungskosten entstehen, werden diese Kosten von den an den Kunden zurückzugebenden Geldern abgezogen.

XVIII. Kontosperre

1. Der Betreiber behält sich das Recht vor, das Kundenkonto während der Ermittlungen vorübergehend zu sperren oder im Falle eines eklatanten Verstoßes gegen die in dieser Geschäftsordnung enthaltenen Nutzungsbedingungen für Veturilo Fahrräder das Konto des Kunden dauerhaft zu sperren.
2. Insbesondere kann das Konto gesperrt werden, wenn der Kunde:
2.1. die in Kapitel VI, Pkt. 3 beschriebenen persönlichen Daten nicht ausgefüllt hat,
2.2. das Fahrrad nicht seinem Zweck entsprechend verwendet,
2.3. das Fahrrad während der Ausleihdauer ungesichert zurücklässt.
3. Das Konto kann auch gesperrt werden, wenn das Fahrrad während der Ausleihdauer des Fahrrads durch den Kunden abhanden kommt. 
4. Die dauerhafte Sperrung des Kundenkontos verhindert die Einrichtung eines weiteren Kontos in der Zukunft und ist gleichbedeutend mit der Kündigung des Vertrags mit dem Kunden durch dessen Verschulden.

XIX. Veturilo Mobilanwendung

1. Die Veturilo Mobile App steht in den Shops Google Play, App Store und Huawei AppGallery zum kostenlosen Download bereit..
2. Die Nutzung der Mobilen App ist auf Geräten mit einem geeigneten aktuellen Android-, IOS- oder EMUI/HarmonyOS-System und permanentem Internetzugang möglich..
3. Die Nutzung der Veturilo Mobilanwendung ist möglich, nachdem Sie ein Kundenkonto im Veturilo-System eingerichtet haben. Die Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsordnung in Bezug auf die Nutzungsbedingungen von Veturilo gelten entsprechend für die Veturilo Mobilanwendung.

XX. Schlussbestimmungen.

1. Die Akzeptanz dieser Geschäftsordnung und die Ausleihe des Fahrrads sind gleichbedeutend mit: einer Gesundheitserklärung, die eine sichere Fortbewegung auf dem Fahrrad erlaubt; der Fähigkeit, das Fahrrad zu fahren; dem Besitz der gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen und der Kenntnis der Straßenverkehrsordnung.
2. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen, wenn der Kunde gegen die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung verstößt (z.B. nicht fristgerechte Rückgabe des Fahrrads), und der Kunde ist berechtigt, die Rückgabe von Geldern von seinem Konto gegenüber dem Betreiber zu verlangen, sofern die Gelder nicht zuvor vom Betreiber zur Deckung von ausstehenden Verbindlichkeiten des Kunden verwendet wurden.
3. Im Falle von kontinuierlichen Dienstleistungen (z.B. Kontoführung) können die Geschäftsbedingungen aus wichtigen Gründen, wie den Folgenden, geändert werden:
3.1. Änderung des Gesetzes oder seiner Auslegung, die eine Änderung der Geschäftsordnung rechtfertigt,
3.2. Änderung des Service, darunter auch des Umfangs oder der Art und Weise, in der er erbracht wird,
3.3. Einführung eines neuen Service,
3.4. Einstellung eines Service im Ganzen oder in Teilen, 
3.5. Erwägungen zum Datenschutz, zur Sicherheit und zur Betrugsbekämpfung,
3.6. Ausräumung von möglichen Bedenken oder Unklarheiten bei der Auslegung, 
3.7. Änderung der in der Geschäftsordnung angegebenen Daten, insbesondere des Betreibers.
Änderungen treten innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum in Kraft, an dem der Kunde über die Änderungen der Geschäftsordnung durch Veröffentlichung auf der Website und Zusendung an die E-Mail-Adresse des Kunden informiert wurde. Wenn der Nutzer die Änderungen der Geschäftsordnung nicht akzeptiert, kann er den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, indem er spätestens 14 Tage nach dem Datum, an dem der Nutzer über die Änderungen der Geschäftsordnung unterrichtet wurde, eine Kündigungserklärung einreicht.
4. Bei Leistungen mit einmaligem Charakter (z.B. einmalige Fahrt) oder bei Prepaid-Leistungen gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung der Leistung gültige Fassung der Geschäftsordnung.
5. Alles, was in dieser Geschäftsordnung nicht geregelt ist, unterliegt den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem polnischen Bürgerlichen Gesetzbuch und der Straßenverkehrsordnung.
6. Bei Abweichungen zwischen der polnischen und der fremdsprachigen Version der Geschäftsordnung ist die polnische Version die Grundlage für deren Auslegung.

Anlage 1
VETURILO GEBÜHRENTABELLE

Standardpreisliste für Standard-Fahrrad und Tandem
Gebühr Zeitspanne Bruttobetrag

Gebühr für die Fahrradausleihe

von der 1. bis zur 20. Minute

0 PLN

von der 21. bis zur 60. Minute

1 PLN

Zweite Stunde

3 PLN

Dritte Stunde

5 PLN

Vierte und jede weitere angefangene Stunde

7 PLN

Gebühr für die Überschreitung der Ausleihdauer von 12 Stunden

200 PLN

Standardpreisliste für ein elektrisch unterstütztes Fahrrad
Gebühr Zeitspanne Bruttobetrag

Gebühr für die Fahrradausleihe

bis 20 Minuten

0 PLN

von der 21. bis zur 60. Minute

6 PLN

Zweite und jede weitere angefangene Stunde

14 PLN

Gebühr für die Überschreitung der Ausleihdauer von 12 Stunden

300 PLN

Zusatzgebühren
Gebühr Bruttobetrag

Gebühr für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung**:

Standard-Fahrrad

4 600 PLN

Tandem

10 000 PLN

Fahrrad mit elektrischer Unterstützung

9 500 PLN

Startgebühr

10 PLN

Bonus für das Bringen des Fahrrads zur Station (prämierte Rückgabe)*

5 PLN

Rückgabe des Fahrrads im Rückgabebereich (bezahlte Rückgabe)*

15 PLN

Ungesichertes Abstellen des Leihfahrrads**

100 PLN

Rückgabe eines Fahrrads (ungeachtet des Typs) in einer verbotenen Zone*

150 PLN

Rückgabe eines Fahrrads (ungeachtet des Typs) außerhalb der Nutzungszone und der kompatiblen Station**

bis zu 10 km (von der nächsten Station oder dem nächstgelegenen Rückgabebereich)

50 PLN

bis zu 25 km (von der nächsten Station oder dem nächstgelegenen Rückgabebereich)

100 PLN

bis zu 50 km (von der nächsten Station oder dem nächstgelegenen Rückgabebereich)

150 PLN

bis zu 100 km (von der nächsten Station oder dem nächstgelegenen Rückgabebereich)

500 PLN

mehr als 100 km (von der nächsten Station oder dem nächstgelegenen Rückgabebereich)

1 000 PLN

Rückgabe des Fahrrads (ungeachtet des Typs) an einem schwer zugänglichen Ort**

1 000 PLN

Fahren des Fahrrads durch mehr Personen als vom Betreiber für den Fahrradtyp erlaubt**

100 PLN

Entfernung der verwendeten Sicherungseinrichtungen**

500 PLN

Unerlaubte Fahrt**

200 PLN

Transport des Fahrrads mit dem eigenen Auto oder einem anderen privaten Verkehrsmittel**

200 PLN

Die zusätzlichen Gebühren werden addiert

* Die Gebühr wird automatisch berechnet.
** Die Gebühr wird vom Betreiber berechnet.

Anlage 2
VETURILO FAHRRAD REPARATUR- UND ERSATZTEILKOSTEN

Kosten für Reparatur und Wiederherstellung des Veturilo-Fahrrads
BEZEICHNUNG Maßeinheit PREIS* MWST. 23% GESAMT

Batterie

Stk.

2 888,00 PLN

664,24 PLN

3 552,24 PLN

O-Lock

Stk.

1 113,00 PLN

255,99 PLN

1 368,99 PLN

Vorderer Kotflügel

Stk.

20,00 PLN

4,60 PLN

24,60 PLN

Hinterer Kotflügel

Stk.

13,00 PLN

2,99 PLN

15,99 PLN

Schlauch 26 x 1.75

Stk.

15,00 PLN

3,45 PLN

18,45 PLN

Glocke

Stk.

6,00 PLN

1,38 PLN

7,38 PLN

Bremshebel rechts

Stk.

19,00 PLN

4,37 PLN

23,37 PLN

Bremshebel links

Stk.

19,00 PLN

4,37 PLN

23,37 PLN

Rollenbremse, vorne

Stk.

207,81 PLN

47,80 PLN

255,61 PLN

Rollenbremse hinten

Stk.

255,31 PLN

58,72 PLN

314,03 PLN

Batterie-Stromkabel

Stk.

34,00 PLN

7,82 PLN

41,82 PLN

Kabel GM2.5

Stk.

19,00 PLN

4,37 PLN

23,37 PLN

Kabel EB Bus

Stk.

56,00 PLN

12,88 PLN

68,88 PLN

Geschwindigkeitssensor

Stk.

56,00 PLN

12,88 PLN

68,88 PLN

Lenkerhöhung

Stk.

50,00 PLN

11,50 PLN

61,50 PLN

Kurbel links

Stk.

35,00 PLN

8,05 PLN

43,05 PLN

Kurbel mit Ritzel

Stk.

63,00 PLN

14,49 PLN

77,49 PLN

Kabelverbinder

Stk.

15,00 PLN

3,45 PLN

18,45 PLN

Korb

Stk.

210,00 PLN

48,30 PLN

258,30 PLN

Frontleuchte

Stk.

38,00 PLN

8,74 PLN

46,74 PLN

Rücklicht

Stk.

31,00 PLN

7,13 PLN

38,13 PLN

Bremsseilzug

Stk.

6,00 PLN

1,38 PLN

7,38 PLN

Schaltseilzug

Stk.

6,00 PLN

1,38 PLN

7,38 PLN

Kette

Stk.

14,00 PLN

3,22 PLN

17,22 PLN

Korbhalterung

Stk.

48,00 PLN

11,04 PLN

59,04 PLN

Befestigung des Kettenschutzes

Stk.

25,00 PLN

5,75 PLN

30,75 PLN

Reifen 26 x 1.75

Stk.

40,97 PLN

9,42 PLN

50,39 PLN

Kettenschutz

Stk.

63,00 PLN

14,49 PLN

77,49 PLN

Ummantelung des Bremskabels

Lfm.

4,00 PLN

0,92 PLN

4,92 PLN

Ummantelung des Schaltzugs

Lfm.

4,00 PLN

0,92 PLN

4,92 PLN

Sonnenkollektor

Stk.

250,00 PLN

57,50 PLN

307,50 PLN

Paar Pedale

Stk.

19,00 PLN

4,37 PLN

23,37 PLN

Vordere Nabe (Dynamo)

Stk.

375,00 PLN

86,25 PLN

461,25 PLN

Hintere Nabe

Stk.

375,00 PLN

86,25 PLN

461,25 PLN

7-Gang-Hinterradnabe

Stk.

475,00 PLN

109,25 PLN

584,25 PLN

Schaltschieber

Stk.

21,00 PLN

4,83 PLN

25,83 PLN

Hinterradabdeckung

Stk.

154,38 PLN

35,51 PLN

189,88 PLN

Vorderrad mit Dynamo

Stk.

438,00 PLN

100,74 PLN

538,74 PLN

Beleuchtungskabel

Lfm.

6,00 PLN

1,38 PLN

7,38 PLN

Fahrradrahmen (Standard)

Stk.

875,00 PLN

201,25 PLN

1 076,25 PLN

Fahrradrahmen (Elektro)

Stk.

1 100,00 PLN

253,00 PLN

1 353,00 PLN

Fahrradrahmen (Tandem)

Stk.

2 000,00 PLN

460,00 PLN

2 460,00 PLN

Werbung

Stk.

60,00 PLN

13,80 PLN

73,80 PLN

Linker Handgriff

Stk.

11,00 PLN

2,53 PLN

13,53 PLN

Rechter Handgriff

Stk.

11,00 PLN

2,53 PLN

13,53 PLN

Motor

Stk.

2 687,00 PLN

618,01 PLN

3305,01 PLN

Sattel

Stk.

31,00 PLN

7,13 PLN

38,13 PLN

Lenkrad

Stk.

11,00 PLN

2,53 PLN

13,53 PLN

Fußstütze / Ständer

Stk.

119,00 PLN

27,37 PLN

146,37 PLN

Support 115mm

Stk.

60,00 PLN

13,80 PLN

73,80 PLN

Speiche vorne verstärkt

Stk.

1,00 PLN

0,23 PLN

1,23 PLN

Speiche hinten verstärkt

Stk.

1,00 PLN

0,23 PLN

1,23 PLN

Gravierte Sattelstütze

Stk.

49,00 PLN

11,27 PLN

60,27 PLN

Schraube der Rollenbremse

Stk.

50,00 PLN

11,50 PLN

61,50 PLN

Einstellschraube für den Bremshebel

Stk.

6,00 PLN

1,38 PLN

7,38 PLN

3-Gang-Hinterrad mit Bremse

Stk.

438,00 PLN

100,74 PLN

538,74 PLN

* Änderungen vorbehalten.

Anlage Nr. 3

Aufkleber auf gekennzeichneten U-förmigen Fahrradständern, die einen Rückgabebereich darstellen

Aufkleber auf gekennzeichneten U-förmigen Fahrradständern, die einen Rückgabebereich darstellen

Anlage Nr. 4

Aufkleber auf gekennzeichneten U-förmigen Fahrradständern, die Veturilo WRP-Stationen darstellen

Aufkleber auf gekennzeichneten U-förmigen Fahrradständern, die Veturilo WRP-Stationen darstellen